123recht.net: "Strafgefangene dürfen alles frühstücken - außer Mohnbrötchen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Begründung: "Der Verzehr mohnsamenhaltiger Nahrungsmittel" könne für einige Stunden zu einem positiven Opiatnachweis im Urin führen und damit die regelmäßigen Urinkontrollen zur Verhinderung von Rauschgiftkonsum im Gefängnis beeinflussen. Damit muss der Kläger, ein 32-jähriger Gefangener, nun endgültig auf Mohnbrötchen verzichten. Er hatte geklagt, nachdem ein externer Bäcker in dem Gefängnis keine Mohnbrötchen mehr verkaufen durfte..." [mehr]